Zahnmedizinische Röntgenreinrichtungen in einem eigenen Röntgenraum

Im Röntgenraum ist der Betrieb folgener zahnmedizinischer Röntgeneinrichtungen vorgesehen:
  [a] zahnmedizinische Röntgeneinrichtung für Panoramaschichtaufnahmen und dentale Volumentomographie
  [b] zahnmedizinische Röntgeneinrichtung für intraoralem Bildempfänger

Für die Panoramaschichtaufnahmen ist laut ÖNORM S 5212 eine Betriebsbelastung von 200 mA.min/Woche vorgesehen, für DVT 100 mA.min/Woche. Für die Röntgeneinrichtung mit intraoralem Bildempfänger wird bei der Verwendung von Speicherfolien ein Richtwert von 6 mA.min/Woche vorgeschlagen. Diese Werte sind erfahrungsgemäß ausreichend. In der nachfolgenden Planskizze „Röntgenraum“ werden beispielhaft die notwendigen Anforderungen dargestellt:

Planskizze "Röntgenraum"
Planskizze Röntgenraum

 

Abschirmungen für die Röntgeneinrichtung für Panoramaschichtaufnahmen und dentale Volumentomographie [a]:
Erfahrungsgemäß ist es ausreichend, wenn für die Wände A, B und D und die Tür D ein Bleigleichwert von 1,5 mm Pb verbaut wird. Für die Wand C (Abstand größer 2,5 m) ist ein Bleigleichwert von 1 mm ausreichend.
 

Abschirmungen für die Röntgeneinrichtung mit intraoralem Bildempfänger [b]:
Die im vorigen Abschnitt für die Röntgeneinrichtung für Panoramaschichtaufnahmen und dentale Volumentomographie [a] festgelegten Bleigleichwerte sind auch für die Röntgeneinrichtung für intraoralem Bildempfänger [b] ausreichend. Wird nur die Röntgeneinrichtung für intraoralem Bildempfänger [b] betrachtet, wäre für die Wände A, B und C ein Bleigleichwert von 1 mm ausreichend.
 

Bedienvorrichtung bzw. Auslösetaster:

  • Die Bedienvorrichtung bzw. die Auslösetaster für die Röntgeneinrichtungen ist derart anzubringen, dass eine Auslösung außerhalb Röntgenraumes erfolgen muss
  • Vom Bedienplatz muss während der Auslösung der Röntgenstrahlung eine Sichtverbindung zur Patientin bzw. zum Patienten möglich sein (zB. durch ein Bleiglasfenster in der Tür).
  • Wenn die Tür zum Röntgenraum mit einem Kontaktschalter versehen ist, ist die Bedienungsperson keine strahlenexponierte Arbeitskraft.

Downloads

Hier finden Sie Anträge für die strahlenschutzrechlichen Bewilligungen von Röntgeneinrichtungen bzw. für den Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie Formulare und die Vertragsbedingungen der Personendosimetrie.
Downloads

Kontakt

Institut für Strahlenschutz und
Dosimetrie (ISD)
6020 Innsbruck,
Innrain 66 (1.OG links)
Telefon: 050 504-25720
E-Mail: LKI.LI.ISD@tirol-kliniken.at