Zahnmedizinische Röntgenreinrichtungen in einem eigenen Röntgenraum
Im Röntgenraum ist der Betrieb folgener zahnmedizinischer Röntgeneinrichtungen vorgesehen:
[a] zahnmedizinische Röntgeneinrichtung für Panoramaschichtaufnahmen und dentale Volumentomographie
[b] zahnmedizinische Röntgeneinrichtung für intraoralem Bildempfänger
Für die Panoramaschichtaufnahmen ist laut ÖNORM S 5212 eine Betriebsbelastung von 200 mA.min/Woche vorgesehen, für DVT 100 mA.min/Woche. Für die Röntgeneinrichtung mit intraoralem Bildempfänger wird bei der Verwendung von Speicherfolien ein Richtwert von 6 mA.min/Woche vorgeschlagen. Diese Werte sind erfahrungsgemäß ausreichend. In der nachfolgenden Planskizze „Röntgenraum“ werden beispielhaft die notwendigen Anforderungen dargestellt:
Planskizze "Röntgenraum"
Planskizze Röntgenraum
Abschirmungen für die Röntgeneinrichtung für Panoramaschichtaufnahmen und dentale Volumentomographie [a]:
Erfahrungsgemäß ist es ausreichend, wenn für die Wände A, B und D und die Tür D ein Bleigleichwert von 1,5 mm Pb verbaut wird. Für die Wand C (Abstand größer 2,5 m) ist ein Bleigleichwert von 1 mm ausreichend.
Abschirmungen für die Röntgeneinrichtung mit intraoralem Bildempfänger [b]:
Die im vorigen Abschnitt für die Röntgeneinrichtung für Panoramaschichtaufnahmen und dentale Volumentomographie [a] festgelegten Bleigleichwerte sind auch für die Röntgeneinrichtung für intraoralem Bildempfänger [b] ausreichend. Wird nur die Röntgeneinrichtung für intraoralem Bildempfänger [b] betrachtet, wäre für die Wände A, B und C ein Bleigleichwert von 1 mm ausreichend.
Bedienvorrichtung bzw. Auslösetaster:
- Die Bedienvorrichtung bzw. die Auslösetaster für die Röntgeneinrichtungen ist derart anzubringen, dass eine Auslösung außerhalb Röntgenraumes erfolgen muss
- Vom Bedienplatz muss während der Auslösung der Röntgenstrahlung eine Sichtverbindung zur Patientin bzw. zum Patienten möglich sein (zB. durch ein Bleiglasfenster in der Tür).
- Wenn die Tür zum Röntgenraum mit einem Kontaktschalter versehen ist, ist die Bedienungsperson keine strahlenexponierte Arbeitskraft.