Aktivitätsbestimmungen

Aktivitätsbestimmung verschiedener Proben
Mit den Messeinrichtungen können im Messlabor des ISD im Rahmen der Akkreditierung Aktivitätsbestimmungen an verschiedensten Proben durchgeführt werden:

gammastrahlende Nuklide:
Zur Aktivitätsbestimmung von gammastrahlenden Nukliden stehen im Messlabor zwei Gamma-Spektroskopie-Systeme sowie ein Wischprobenmessplatz mit NaJ zur Verfügung. Das ISD führt unter anderem folgende Untersuchungen durch:

  • Aktivitätsbestimmungen von Proben aus Abwasser-Abklinganlagen                                       
  • Aktivitätsbestimmungen von Wischtests zur Dichtheitsprüfung
  • Aktivitätsbestimmungen von Wischtests zur Kontaminationsmessung
  • Aktivitätsbestimmungen von Proben von Laborabwässern
  • Aktivitätsbestimmungen von Urinproben
  • Aktivitätsbestimmungen von Luftfiltern oder Aktivkohlefiltern
  • Aktivitätsbestimmungen von Arbeitsstoffen und Rückständen 


  Für diese Auswertungen stehen folgende Messmittel zur verfügung:

betastrahlende Nuklide:
Zur Aktivitätsbestimmung von betastrahlenden Nukliden stehen im Messlabor eine Low-Level-Flüssigszintillationsmessplatz (mit Alpha-Diskriminator) sowie ein Wischprobenmessplatz zur Verfügung. Das ISD führt unter anderem folgende Untersuchungen durch:

  • Aktivitätsbestimmungen von Proben von Laborabwässern
  • Aktivitätsbestimmungen von Wischtests zur Dichtheitsprüfung (z.B. Sr-90..)
  • Aktivitätsbestimmungen von Wischtests zur Kontaminationsmessung (z.B. H-3, C-14, P-32..)


  Für diese Auswertungen stehen folgende Messmittel zur verfügung:

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Hier finden Sie Anträge für die strahlenschutzrechlichen Bewilligungen von Röntgeneinrichtungen bzw. für den Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie Formulare und die Vertragsbedingungen der Personendosimetrie.
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Kontakt

Institut für Strahlenschutz und
Dosimetrie (ISD)
6020 Innsbruck,
Innrain 66 (1.OG links)
Telefon: 050 504-25720
E-Mail: LKI.LI.ISD@tirol-kliniken.at