Aktivitätsbestimmungen
Aktivitätsbestimmung verschiedener Proben
Mit den Messeinrichtungen können im Messlabor des ISD im Rahmen der Akkreditierung Aktivitätsbestimmungen an verschiedensten Proben durchgeführt werden:
gammastrahlende Nuklide:
Zur Aktivitätsbestimmung von gammastrahlenden Nukliden stehen im Messlabor zwei Gamma-Spektroskopie-Systeme sowie ein Wischprobenmessplatz mit NaJ zur Verfügung. Das ISD führt unter anderem folgende Untersuchungen durch:
- Aktivitätsbestimmungen von Proben aus Abwasser-Abklinganlagen
- Aktivitätsbestimmungen von Wischtests zur Dichtheitsprüfung
- Aktivitätsbestimmungen von Wischtests zur Kontaminationsmessung
- Aktivitätsbestimmungen von Proben von Laborabwässern
- Aktivitätsbestimmungen von Urinproben
- Aktivitätsbestimmungen von Luftfiltern oder Aktivkohlefiltern
- Aktivitätsbestimmungen von Arbeitsstoffen und Rückständen
Für diese Auswertungen stehen folgende Messmittel zur verfügung:
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betastrahlende Nuklide:
Zur Aktivitätsbestimmung von betastrahlenden Nukliden stehen im Messlabor eine Low-Level-Flüssigszintillationsmessplatz (mit Alpha-Diskriminator) sowie ein Wischprobenmessplatz zur Verfügung. Das ISD führt unter anderem folgende Untersuchungen durch:
- Aktivitätsbestimmungen von Proben von Laborabwässern
- Aktivitätsbestimmungen von Wischtests zur Dichtheitsprüfung (z.B. Sr-90..)
- Aktivitätsbestimmungen von Wischtests zur Kontaminationsmessung (z.B. H-3, C-14, P-32..)
Für diese Auswertungen stehen folgende Messmittel zur verfügung:
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Downloads
Hier finden Sie Anträge für die strahlenschutzrechlichen Bewilligungen von Röntgeneinrichtungen bzw. für den Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie Formulare und die Vertragsbedingungen der Personendosimetrie.
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Kontakt
Institut für Strahlenschutz und
Dosimetrie (ISD)
6020 Innsbruck,
Innrain 66 (1.OG links)
Telefon: 050 504-25720
E-Mail: LKI.LI.ISD@tirol-kliniken.at
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