Überwachung

Wiederkehrende Prüfungen von Strahleneinrichtungen nach dem Strahlenschutzgesetz
Gemäß § 61 des Strahlenschutzgesetzes 2020 ist in periodischen Abständen der Betrieb von Strahleneinrichtungen einer Überprüfung zu unterziehen (das Intervall beträgt je nach Art der Strahleneinrichtung 1-4 Jahre).

Bemerkung: Bis zum 01. August 2020 war der entsprechende Paragraph der § 17 StrSchG:1969. Demnach wurde diese Überwachung oft auch §17-Prüfung genannt.

Das ISD arbeitet hier im Auftrag der Behörde als akkreditierte Inspektionsstelle. Bei diesen Überprüfungen werden neben der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Bescheidauflagen auch gerätespezifische Parameter von Strahleneinrichtungen geprüft, welche in einschlägigen Normen definiert sind. Treten Mängel auf, werden diese noch vor Ort mit dem Betreiber besprochen und nach möglichen Lösungen gesucht (eine Vielzahl von Mängeln können sofort vor Ort gelöst werden).

Die Einhaltung der dabei gültigen Grenzwerte dienen dem Betreiber auch als Nachweis für den ordnungsgemäßen Betrieb der Strahleneinrichtung auf dem Gebiet des Strahlenschutzes. Unsere Inspektionsberichte werden auch als Nachweis dieser Anforderungen im Zuge der Arbeitsplatzevaluation von Praxen, Kliniken und Gewerbebetrieben verwendet.

Downloads

Hier finden Sie Anträge für die strahlenschutzrechlichen Bewilligungen von Röntgeneinrichtungen bzw. für den Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie Formulare und die Vertragsbedingungen der Personendosimetrie.
Downloads

Kontakt

Institut für Strahlenschutz und
Dosimetrie (ISD)
6020 Innsbruck,
Innrain 66 (1.OG links)
Telefon: 050 504-25720
E-Mail: LKI.LI.ISD@tirol-kliniken.at