Abnahmeprüfungen
Für medizinische Strahleneinrichtungen werden in der Medizinischen Strahlenschutzverordnung unter anderem Qualitätsprüfungen gefordert. Diese Prüfungen umfassen eine erstmalige Abnahmeprüfung mit nachfolgenden Konstanzprüfungen. Die Abnahmeprüfungen müssen vor der ersten Verwendung der Geräte durchgeführt werden.
Messaufbau Abnahmeprüfung (Quelle: Archiv ISD)
Die Ermittlung und Festlegung der Bezugswerte für die nachfolgenden Konstanzprüfungen sind Teil von Abnahme- und Teilabnahmeprüfungen und haben im Rahmen oder als Abschluss dieser Prüfungen unter Beiziehung des Bewilligungsinhabers oder dessen Personal zu erfolgen.
Mit der Durchführung von Abnahme- und Teilabnahmeprüfungen dürfen betraut werden:
- Hersteller- und Lieferfirmen für die von ihnen vertriebenen Produkte,
- dafür akkreditierte Stellen,
- Medizinphysiker und
- Ziviltechniker einschlägigen Fachgebietes
Funktionsprüfungen der Filmverarbeitung dürfen neben den oben Genannten auch vom Bewilligungsinhaber oder dessen Personal durchgeführt werden.
Das ISD bzw. dessen Medizinphysiker bieten für verschiedene Typen von Röntgeneinrichtungen, für Speicherfolienlesegeräte und für Befundungsmonitore Abnahmeprüfungen an. Konstanzprüfungen können nicht angeboten werden – hier finden Sie weitere Informationen zu den Konstanzprüfungen.