Notwendige Abschirmungen gegen Röntgenstrahlen bei zahnmedizinische genutzten Röntgeneinrichtungen

Zahnmedizinische Röntgeneinrichtungen werden üblicherweise in einem eigenen Röntgenraum betrieben. Röntgeneinrichtungen mit intraoralem Bildempfänger (Tubusgeräte) werden auch in Behandlungsräumen eingesetzt. Im Folgenden wird anhand von zwei Beispielen der notwendige bauliche Strahlenschutz erläutert.

Detaillierte Berechnungen müssen nach ÖNORM S 5212 durchgeführt werden und wurden im downloadbaren Dokument Schutzwerte_Zahnröntgen_Zusammenfassung.pdf für beide oben angeführten Beispiele zusammengefasst. Insbesondere können abweichende Abschirmungen erforderlich sein, wenn die unten angeführten Annahmen nicht zutreffen.

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Hier finden Sie Anträge für die strahlenschutzrechlichen Bewilligungen von Röntgeneinrichtungen bzw. für den Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie Formulare und die Vertragsbedingungen der Personendosimetrie.
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Kontakt

Institut für Strahlenschutz und
Dosimetrie (ISD)
6020 Innsbruck,
Innrain 66 (1.OG links)
Telefon: 050 504-25720
E-Mail: LKI.LI.ISD@tirol-kliniken.at