Notwendige Abschirmungen gegen Röntgenstrahlen bei zahnmedizinische genutzten Röntgeneinrichtungen
Zahnmedizinische Röntgeneinrichtungen werden üblicherweise in einem eigenen Röntgenraum betrieben. Röntgeneinrichtungen mit intraoralem Bildempfänger (Tubusgeräte) werden auch in Behandlungsräumen eingesetzt. Im Folgenden wird anhand von zwei Beispielen der notwendige bauliche Strahlenschutz erläutert.
- Zahnmedizinische Röntgenreinrichtung im Behandlungsraum – notwendige Abschirmungen
- mehrere Röntgenreinrichtungen im eigenen Röntgenraum – notwendige Abschirmungen
Detaillierte Berechnungen müssen nach ÖNORM S 5212 durchgeführt werden und wurden im downloadbaren Dokument Schutzwerte_Zahnröntgen_Zusammenfassung.pdf für beide oben angeführten Beispiele zusammengefasst. Insbesondere können abweichende Abschirmungen erforderlich sein, wenn die unten angeführten Annahmen nicht zutreffen.