Zahnmedizinische Röntgenreinrichtung im Behandlungsraum – notwendige Abschirmungen

Für den Betrieb einer zahnmedizinischen Röntgeneinrichtung mit intraoralem Bildempfänger im Behandlungsraum sind Abschirmungen erforderlich. In der nachfolgenden Planskizze „Behandlungsraum“ werden beispielhaft die notwendigen Anforderungen für eine Betriebsbelastung von 2 mA.min/Woche gemäß ÖNORM S 5212 angeführt. Diese Betriebsbelastung ist erfahrungsgemäß ausreichend.

Planskizze "Behandlungsraum"

Abschirmungen gegen Nutzstrahlung (gelber Bereich in der Planskizze):

  • Bei Trennschichten mit einem Abstand von mindestens 1,5 m vom Röntgengerät sind 0,5 mm Pb ausreichend.
  • Bei größeren Abständen reduzieren sich die erforderlichen Abschirmungen – siehe Skizze.
    Bemerkung: Der Überwachungsbereich endet typischerweise ohne Abschirmungen erst in 22 m Abstand vom Röntgengerät.
  • Wenn die notwendigen Abschirmungen bereits vorhanden sind, sind keine zusätzlichen Abschirmungen erforderlich.
    Achtung: die Schutzwirkung von Türen, Fenstern und Gipskartonwänden reicht oft nicht aus!

Spezialfall Fenster – das in der Planskizze eingezeichnete Fenster benötigt keine zusätzlichen Abschirmungen, wenn:

  • die Parapethöhe außen mehr als 2 m beträgt und
  • das nächste Gebäude ausreichend weit entfernt ist – der notwendige Abstand ergibt sich aus dem Aufbau des vorhandenen Fensters, ein Abstand von mehr als 20 m reicht sicher aus.

In der Planskizze „Behandlungsraum“ beträgt der Abstand zum Fenster ca. 2 m. Können sich direkt vor dem Fenster Personen aufhalten, reicht die Schutzwirkung eines typischen Fensters nicht aus.
 

Abschirmungen nur gegen Störstrahlung (oranger Bereich in der Planskizze):
Außerhalb des Nutzstrahlenbündels tritt nur Störstrahlung auf. Der Überwachungsbereich endet hier in einem Abstand von 2 m. Bei entsprechender Positionierung des Röntgengerätes sind hier meistens keine zusätzlichen Abschirmungen notwendig. Teile der Wand B, die Wand C, die Tür C, die Wand D2 und die Tür D benötigen also keine zusätzlichen Abschirmungen.
 

Bedienvorrichtung bzw. Auslösetaster:

  • Die Bedienvorrichtung bzw. der Auslösetaster ist derart anzubringen, dass eine Auslösung außerhalb des möglichen Nutzstrahlenbereiches erfolgen muss.
  • Der Auslösetaster muss in einem Abstand von mindestens 2 m vom Patient und Röntgengerät angebracht sein.
  • Vom Bedienplatz muss während der Auslösung der Röntgenstrahlung eine Sichtverbindung zur Patientin bzw. zum Patienten möglich sein.
  • In der Planskizze sind drei mögliche Positionen des Auslösetasters eingezeichnet.
  • Im Beispiel auf der Planskizze sind für die Türen keine Kontaktschalter erforderlich, da diese außerhalb des Überwachungsbereiches liegen.

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Hier finden Sie Anträge für die strahlenschutzrechlichen Bewilligungen von Röntgeneinrichtungen bzw. für den Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie Formulare und die Vertragsbedingungen der Personendosimetrie.
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Kontakt

Institut für Strahlenschutz und
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6020 Innsbruck,
Innrain 66 (1.OG links)
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