Zahnmedizinische Röntgenreinrichtung im Behandlungsraum – notwendige Abschirmungen
Für den Betrieb einer zahnmedizinischen Röntgeneinrichtung mit intraoralem Bildempfänger im Behandlungsraum sind Abschirmungen erforderlich. In der nachfolgenden Planskizze „Behandlungsraum“ werden beispielhaft die notwendigen Anforderungen für eine Betriebsbelastung von 2 mA.min/Woche gemäß ÖNORM S 5212 angeführt. Diese Betriebsbelastung ist erfahrungsgemäß ausreichend.
Planskizze "Behandlungsraum"
Abschirmungen gegen Nutzstrahlung (gelber Bereich in der Planskizze):
- Bei Trennschichten mit einem Abstand von mindestens 1,5 m vom Röntgengerät sind 0,5 mm Pb ausreichend.
- Bei größeren Abständen reduzieren sich die erforderlichen Abschirmungen – siehe Skizze.
Bemerkung: Der Überwachungsbereich endet typischerweise ohne Abschirmungen erst in 22 m Abstand vom Röntgengerät. - Wenn die notwendigen Abschirmungen bereits vorhanden sind, sind keine zusätzlichen Abschirmungen erforderlich.
Achtung: die Schutzwirkung von Türen, Fenstern und Gipskartonwänden reicht oft nicht aus!
Spezialfall Fenster – das in der Planskizze eingezeichnete Fenster benötigt keine zusätzlichen Abschirmungen, wenn:
- die Parapethöhe außen mehr als 2 m beträgt und
- das nächste Gebäude ausreichend weit entfernt ist – der notwendige Abstand ergibt sich aus dem Aufbau des vorhandenen Fensters, ein Abstand von mehr als 20 m reicht sicher aus.
In der Planskizze „Behandlungsraum“ beträgt der Abstand zum Fenster ca. 2 m. Können sich direkt vor dem Fenster Personen aufhalten, reicht die Schutzwirkung eines typischen Fensters nicht aus.
Abschirmungen nur gegen Störstrahlung (oranger Bereich in der Planskizze):
Außerhalb des Nutzstrahlenbündels tritt nur Störstrahlung auf. Der Überwachungsbereich endet hier in einem Abstand von 2 m. Bei entsprechender Positionierung des Röntgengerätes sind hier meistens keine zusätzlichen Abschirmungen notwendig. Teile der Wand B, die Wand C, die Tür C, die Wand D2 und die Tür D benötigen also keine zusätzlichen Abschirmungen.
Bedienvorrichtung bzw. Auslösetaster:
- Die Bedienvorrichtung bzw. der Auslösetaster ist derart anzubringen, dass eine Auslösung außerhalb des möglichen Nutzstrahlenbereiches erfolgen muss.
- Der Auslösetaster muss in einem Abstand von mindestens 2 m vom Patient und Röntgengerät angebracht sein.
- Vom Bedienplatz muss während der Auslösung der Röntgenstrahlung eine Sichtverbindung zur Patientin bzw. zum Patienten möglich sein.
- In der Planskizze sind drei mögliche Positionen des Auslösetasters eingezeichnet.
- Im Beispiel auf der Planskizze sind für die Türen keine Kontaktschalter erforderlich, da diese außerhalb des Überwachungsbereiches liegen.