Diagnostische Referenzwerte
Auszug aus der MedStrSchV:
§ 6. (1) Strahlendiagnostischen und interventionsradiologischen Verfahrensind diagnostische Referenzwerte gemäß Anlage 1 zu Grunde zu legen.
Diagnostische Referenzwerte für Röntgenuntersuchungen
Diagnostische Referenzwerte für Röntgenuntersuchungen sind obere Dosis-Richtwerte, die im Mittel nicht beständig überschritten werden dürfen. Dabei wurden jene Untersuchungen ausgewählt, die am häufigsten durchgeführt werden UND jene, die einen hohen Dosisbeitrag liefern. Zur Kontrolle der Einhaltung der diagnostischen Referenzwerte sind – ausgenommen Mammografie – die Mittelwerte der Dosis von mindestens zehn, unselektierten Personen heranzuziehen.
Folgene dignostischen Referenzwerte gemäß Anlage 1 MedStrSchV sind anzuwenden:
Für Kinder gibt es eigene diagnostische Referenzwerte bzw. Korrekturen.
Diagnostische Referenzwerte für nuklearmedizinische Untersuchungen
Diagnostische Referenzwerte für nuklearmedizinische Untersuchungen sind als an erwachsene Personen mit Standardmaßen zu verabreichende Aktivitäten festgelegt.
Folgene dignostischen Referenzwerte gemäß Anlage 1 MedStrSchV sind anzuwenden:
Die für pädiatrische Untersuchungen zu verabreichenden Aktivitäten sind nach einem eigenen Dosierungsschema zu ermitteln.