Downloads Behördenanträge (neues StrschG 2020)

Für die Beantragung der strahlenschutzrechtliche Bewilligungen von Röntgeneinrichtungen bzw. für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen bietet die Strahlenschutzbehörde (Amt der Tiroler Landesregierung - Abteilung Gesundheitsrecht und Krankenanstalten) eine Informationsseite:

Allgemeine Infomationen zur Antragsstelleung (externer Link zum Amt der Tiroler LAndesregierung)

Dort stehen auch alle nötigen Antragsformulare im PDF-Format zum Download bereit (zum Lesen/Bearbeiten ist der Acorbat Reader oder ein anderes PDF-Readerprogramm erforderlich).

Bemerkung: Mit dem Strahlenschutzgesetz 2020 sind nahezu für alle strahlenschutzrechlitchen Bewilligungen zweistufige Verfahren (Errichtungsbewilligung für den Strahlenanwendungsram und Bewilligung zur Ausübung der Tätigkeit mit der Strahlenquelle) erforderlich. Ausgenommen davon sind lediglich Röntgenvollschutzeinrichtungen und Röntgeneinrichtungen zur Knochendichtemessung.
 

 

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Hier finden Sie Anträge für die strahlenschutzrechlichen Bewilligungen von Röntgeneinrichtungen bzw. für den Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie Formulare und die Vertragsbedingungen der Personendosimetrie.
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Kontakt

Institut für Strahlenschutz und
Dosimetrie (ISD)
6020 Innsbruck,
Innrain 66 (1.OG links)
Telefon: 050 504-25720
E-Mail: LKI.LI.ISD@tirol-kliniken.at