Strahlenschutzprüfungen
Vor Inbetriebnahme von Röntgeneinrichtungen oder von Einrichtungen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen müssen diese einer Strahlenschutzprüfung, der sog. Erstprüfung, unterzogen werden. Dabei wird überprüft, ob die Anlage den einschlägigen Vorschriften entspricht.
Ing. Felderer bei der Ortsdosismessung (Quelle: Archiv ISD)
Treten anlässlich dieser Prüfungen Mängel auf, werden diese noch vor Ort mit dem Betreiber besprochen und nach möglichen Lösungen gesucht (eine Vielzahl von Mängeln können sofort vor Ort gelöst werden).
Das ISD ist für Strahlenschutzprüfungen für verschiedenste Röntgeneinrichtungen und Einrichtungen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen als Prüf- und Inspektionsstelle akkreditiert (z.B bei medizinischen Röntgeneinrichtungen gemäß ÖNORM S 5214-1...). Die vom ISD ausgestellten Prüf- und Inspektionsberichte dienen unter anderem auch als Grundlagen für die Gutachten im Bewilligungsverfahren.