Dichtheitsprüfungen
Dichtheitsprüfungen von umschlossenen radioaktiven Strahlenquellen gemäß § 36 AllgStrSchV 2020
Bei umschlossenen radioaktiven Strahlenquellen ist in regelmäßigen Zeitabständen eine Prüfung erforderlich, welche die Dichtheit der inaktiven Umhüllung bestätigt. Das ISD ist auf diesem Gebiet eine akkreditierte Prüfstelle. Gemäß § 36 (2) der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung ist für radioaktive Stoffe, deren Aktivität gleich oder höhrer dem in Anlage 5 AllgStrschV 2020 angegebenen Wert ist, die Prüfung durch eine akkreditierte Stelle jedenfalls zwingend erforderlich.
Dichtheitsprüfung an einer Ersatzprüffläche (Quelle: Achiv ISD)
direkte Dichtheitsprüfung - Probennahme über Spiegel (Quelle: Archiv ISD)