Dosisermittlung bei natürlichen Strahlenquellen inkl. Radon
Dosisüberwachung bei Arbeitsplätzen mit natürlichen Strahlenquellen inkl. Radon
Das Institut ist eine akkreditierte und zugelassene Dosisüberwachungsstelle gemäß §129 StrSchG 2020 (Strahlenschutzgesetz 2020) bei natürlichen Strahlenquellen. Die Dosisüberwachung beihaltet eine vereinfachte Dosisabschätzung von Arbeitskräften bzw. Einzelpersonen der Bevölkerung und, je nach Ergebnis dieser Abschätzung, eine tiefergehende Dosisermittlung. Das Strahlenschutzgesetz schreibt die Dosisüberwachung in den folgenden betroffenen Arbeitsbereichen vor:
- potientiell erhöhte Radon (Rn-222)-Exposition
z.B. Radonexposition in Wasserwerken - potientiell erhöhte Exposition durch Uran und Thorium (incl. Zerfallsprodukte ohne Radon)
Arbeitsgeber sind verpflichtet, bei potentiellen erhöhte Expositionen Dosisabschätzungen und -ermittlungen für das Arbeitspersonal von einer dafür akkreditierten oder vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zugelassenen Dosisüberwachungsstelle durchführen zu lassen. Das Institut für Strahlenschutz und Dosiemtrie ist Ansprechpartner für diese Verpflichteteten (gem. StrSchG 2020) und bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen.
- Erfassung der Arbeitsbereiche und -zeiten
- Messungen:
• Messung Aktivitätskonzentrationen der Arbeitsstoffe und Rückstände
(die die natürlichen Radionuklide beinhalten)
• Bestimmung der externen Dosis durch
Messung der Dosisleistung am Arbeitsplatz
Messung der Personendosis
• Messung der Radon-Aktivitätskonzentrationen in der Luft - Dosisabschätzung und -ermittlung gemäß nationaler und internationaler normativer Vorgaben