Gutachten

Gutachten für die Bewilligungen von Strahleneinrichtungen:
Gemäß dem österreichischen Strahlenschutzgesetz 2020 ist die Errichtung von Strahlenanwendungsräumen sowie die Tätigkeit mit Röntgeneinrichtungen oder mit radioaktiven Stoffen ab einer definierten Grenze bewilligungspflichtig. Lediglich wenn kein baulicher Strahleschutz notwenig ist oder wenn dieser bereits vorhanden und die Nennspannung der Röntgeneinrichtung kleiner als 100 kV sind, kann ein gemeinsames Bewilligungsverfahren durchgeführt werden. Das Institut für Strahlenschutz bietet für all diese Fälle folgende Begutachtungen an:

  • Gutachten zur Errichtungsbewilligung von Strahlenanwendungsräumen
    Dabei handelt es sich um die Begutachtung der baulichen Strahlenschutzmaßnahmen bei der Errichtung von Strahlenanwendungsräumen. Dies ist dann vorgeschrieben, wenn bauliche Strahlenschutzmaßnahmen notwendig sind. Als Teil der Begutachtung werden aus den eingereichten Unterlagen und Planungen die erforderlichen Abschirmungen ermittelt und mit eventuell bereits vorhandenen Trennschichten verglichen. Ebenso werden die erforderlichen Sicherheitseinrichtungen ermittelt. Anschließend wird das Gutachten erstellt.

    Bemerkung: Auch wenn keine eigene Errichtungsbewilligung vorgeschrieben ist (z.B. für dentale Röntgengeräte mit Nennspannung kleiner 100 kV…), ist unter Umständen die Ermittlung der baulichen Strahlenschutzmaßnahmen erforderlich. Diese wird vom ISD auch separat angeboten und durchgeführt.
  • Gutachten zur Ausübung der Tätigkeit mit  Strahleneinrichtungen (vormals Betriebsbewilligung)
    Ein Teil der Begutachtung der erforderlichen Strahlenschutzmaßnahmen bei der Tätigkeit mit (bzw. dem Betrieb von) Röntgeneinrichtungen oder mit radioaktiven Stoffen ist die Erstprüfung vor Ort. Anschließend wird das Gutachten für die Bewilligung zur Ausübung der Tätigkeit mit der Strahleneinrichtung erstellt.


Die Gutachten des Instituts für Strahlenschutz und Dosimetrie (ISD) dienen in Österreich als anerkannte Grundlage für behördliche Bewilligungsverfahren.

Für die Beantragung der strahlenschutzrechtliche Bewilligungen bietet die Strahlenschutzbehörde (Amt der Tiroler Landesregierung - Abteilung Gesundheitsrecht und Krankenanstalten) eine Informationsseite: Allgemeine Infomationen zur Antragsstelleung (externer Link zum Amt der Tiroler Landesregierung)

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Hier finden Sie Anträge für die strahlenschutzrechlichen Bewilligungen von Röntgeneinrichtungen bzw. für den Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie Formulare und die Vertragsbedingungen der Personendosimetrie.
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Kontakt

Institut für Strahlenschutz und
Dosimetrie (ISD)
6020 Innsbruck,
Innrain 66 (1.OG links)
Telefon: 050 504-25720
E-Mail: LKI.LI.ISD@tirol-kliniken.at