Konstanzprüfungen

Konstanzprüfungen

Konstanzprüfungen von Röntgeneinrichtungen, der Filmverarbeitung, der Speicherfolienreader und der Befundungsmonitore

 Konstanzprüfung Mammographie (Quelle: Archiv ISD)

Nach erfolgter Abnahmeprüfung sind gemäß Medizinscher Strahlenschutzverordnung regelmäßige Konstanzprüfungen notwendig. Diese Konstanzprüfungen sind in Österreich verbindlich durchzuführen. Dabei ist nach folgenden Normen vorzugehen:

 

Röntgeneinrichtung für

Konstanzprüfung (Stand Herbst 2020)

 

Aufnahmen incl. digitaler Bildgebung

ÖNORM S 5240-3

 

Zielaufnahmen bei Durchleuchtung

ÖNORM S 5240-3

 

Angiographie, digitale Subtraktionsangiographie

ÖNORM S 5240-3

 

Durchleuchtung incl. digital

ÖNORM S 5240-3

 

Mammographie (Film und digital)

ÖNORM S 5240-7 oder EuRef-Ö

 

Computertomographie

ÖVE EN 61223-2-6

 

zahnmed. Kleinbildaufnahmen

ÖNORM S 5240-5

 

Panoramaschichtaufnahmen

ÖNORM S 5240-5

 

zahnmed. Fernaufnahmen

ÖNORM S 5240-5

 

digitale Dentalradiographie

ÖNORM S 5240-5

 

Knochendensitometrie

Herstellerprogramm

 

Bildwiedergabegeräte

ONR 195240-20

 

 

 
 

Filmverarbeitung Radiologie

ÖNORM S 5240-2

 

Filmverarbeitung Zahnmedizin

ÖNORM S 5240-5 (oder S 5240-2)

 

Röntgen-Filmkassetten (Lichtdichtheit und Anpressdruck)

ÖNORM EN ISO 4090

     

Obenstehende ÖNormen, Europäische Normen (EN), DIN- und DIN-IEC-Normen sind zu beziehen beim:
Austrian Standards
Telefon: (+43 1) 213 00-300
Telefax: (+43 1) 213 00-818
WWW: https://www.austrian-standards.at/

Die Zeitintervalle zwischen den Konstanzprüfungen der Röntgeneinrichtungen sind gemäß ÖNORM S 5241 zu ermitteln. Die Intervalle der Konstanzprüfungen für die Filmverarbeitung in der zahnmedizinischen Röntgenaufnahmetechnik sind ebenfalls der ÖNORM S 5241 zu entnehmen. Für die Filmverarbeitung in allen anderen radiologischen Bereichen sind die Intervalle der Konstanzprüfungen gemäß ÖNORM S 5240-2 zu ermitteln. Für Computertomographieeinrichtungen sind die Zeitintervalle der ÖVE/ÖNORM EN 61223-2-6 zu entnehmen. Diese Konstanzprüfungen sind mit denselben Messmitteln und Prüfkörpern durchzuführen, mit denen die Ausgangswerte im Rahmen der Abnahmeprüfung bestimmt wurden. Die Ergebnisse dieser Konstanzprüfungen sind aufzuzeichnen und auf Verlangen den Organen der Behörde bzw. des Arbeit­sinspektorates vorzulegen.

Für die Durchführung der Konstanzprüfungen müssen die erforderlichen Prüfmittel und entsprechend geschultes Personal zur Verfügung stehen.

 

Beispiel der Aufzeichnung und graphischen Aufbereitung des Prüfparameters "DOSIS" der Konstanzprüfungen nach ÖNORM S 5240-3 für Röntgenaufnahmeanlagen (Quelle: ISD)

Sollten Sie Fragen bezüglich der Durchführung bzw. der Intervalle der Konstanzprüfungen haben beraten wir Sie gerne.

Institut für Strahlenschutz und Dosimetrie (ISD)
Innrain 66 (1.OG links)
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)50504-25720
Fax: +43 (0)50504-25729
E-Mail: LKI.LI.ISD@tirol-kliniken.at

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Hier finden Sie Anträge für die strahlenschutzrechlichen Bewilligungen von Röntgeneinrichtungen bzw. für den Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie Formulare und die Vertragsbedingungen der Personendosimetrie.
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Kontakt

Institut für Strahlenschutz und
Dosimetrie (ISD)
6020 Innsbruck,
Innrain 66 (1.OG links)
Telefon: 050 504-25720
E-Mail: LKI.LI.ISD@tirol-kliniken.at