Messung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen


Das Institut kann nur zeitaufgelöste Messungen (z.B. über mehrere Wochen), jedoch keine Langzeitmessungen über 6 Monate für die Arbeitsplatzbewertungen anbieten.

Messung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen
Die Radonverordnung sieht für die Erhebung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen zum Vergelich mit dem nationalen Richtwert integrierende Langzeitmessungen (6 Monate, mindestens die Hälfte in der Heizperionde) vor.

Mit unseren ausschließlich zeitaufgelösten Radonmessgeräten sind integrierende Langzeitradonmessungen über einen Zeitraum von 6 Monaten nur sehr eingeschränkt durchführbar. Deshalb können wir Langzeitmessungen für die Arbeitsplatzbewertung nicht bzw. nur bei speziellen Fragestellungen anbieten.

Für die nach dem Strahlenschutzgesetz und der Radonschutzverordnung durchzuführenden Ermittlungen der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen eignen sich andere Messsysteme wie z.B. passive Kernspurdetektoren besser und sind vor allem kostengünstiger.

Auf der Homepage des BM für Klimaschutz ist dazu eine Liste der ermächtigen Überwachungsstellen für Radon abrufbar.

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Hier finden Sie Anträge für die strahlenschutzrechlichen Bewilligungen von Röntgeneinrichtungen bzw. für den Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie Formulare und die Vertragsbedingungen der Personendosimetrie.
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Kontakt

Institut für Strahlenschutz und
Dosimetrie (ISD)
6020 Innsbruck,
Innrain 66 (1.OG links)
Telefon: 050 504-25720
E-Mail: LKI.LI.ISD@tirol-kliniken.at