Röntgenuntersuchungen und Strahlenschutzmittel

06.06.2025
Bei Röntgenaufnahmen, Durchleuchtungen und CT-Untersuchungen ist die Verwendung von Strahlenschutzmitteln für Patient*innen grundsätzlich nicht mehr erforderlich.

Die Arbeitsgruppe Radiologie der ÖGMP hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, dem VMSÖ, dem RT Verband und der BURA Empfehlungen zur Verwendung von Strahlenschutzmitteln in der Radiologie ausgearbeitet. Diese beinhalten nun auch zahnmedizinische Röntgeneinrichtungen.

Patient*innennahe Strahlenschutzmittel wurden viele Jahre lang eingesetzt. Aufgrund des technischen Fortschritts und wissenschaftlicher Erkenntnisse ist eine Änderung der Empfehlung sinnvoll. Nach erfolgtem Optimierungsprozess der jeweiligen Röntgenuntersuchungstechnik werden im Allgemeinen keine Strahlenschutzmittel für Patient*innen mehr benötigt (in den seltenen Fällen, bei denen es notwendig ist, werden Strahlenschutzmittel für Patient*innen weiterhin angewendet).

Die Empfehlung ist downloadbar unter: 
https://www.oegmp.at/wp-content/uploads/2025/09/Strahlenschutzmittel-Anwenderempfehlung-2025.pdf

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Hier finden Sie Anträge für die strahlenschutzrechlichen Bewilligungen von Röntgeneinrichtungen bzw. für den Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie Formulare und die Vertragsbedingungen der Personendosimetrie.
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Kontakt

Institut für Strahlenschutz und
Dosimetrie (ISD)
6020 Innsbruck,
Innrain 66 (1.OG links)
Telefon: 050 504-25720
E-Mail: LKI.LI.ISD@tirol-kliniken.at